Mutterschaftsgeld: Wie viel zahlt meine Krankenkasse?

Bis zu 13 Euro täglich von der gesetzlichen Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss: Anspruch, Berechnung und Antrag auf Mutterschaftsgeld.

Schwangere Frau prüft den Antrag auf Mutterschaftsgeld am Smartphone

In diesem Guide

  1. Bis zu 13 Euro pro Kalendertag
  2. Arbeitgeberzuschuss zur Differenz
  3. So beantragst du Mutterschaftsgeld
  4. Privat oder familienversichert
  5. Neuer Mutterschutz während laufender Elternzeit

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten während der Schutzfristen meist Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss des Arbeitgebers. Zusammen ersetzen beide Leistungen in typischen Fällen den bisherigen durchschnittlichen Nettolohn.

1. Bis zu 13 Euro pro Kalendertag

Bist du selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und hast Anspruch auf Krankengeld, zahlt die Kasse während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Das gilt auch für Wochenenden und Feiertage innerhalb des Leistungszeitraums.

Die Schutzfrist beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Nach Früh- oder Mehrlingsgeburten und bei einem Kind mit festgestellter Behinderung kann die Frist nach der Geburt zwölf Wochen betragen.

2. Arbeitgeberzuschuss zur Differenz

Liegt dein durchschnittlicher kalendertäglicher Nettolohn über 13 Euro, zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich die Differenz als Zuschuss. Grundlage sind üblicherweise die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.

Beispiel

Bei 1.800 Euro durchschnittlichem Monatsnetto ergeben sich vereinfacht 60 Euro pro Kalendertag. Bis zu 13 Euro zahlt die Krankenkasse, 47 Euro der Arbeitgeber.

Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses grundsätzlich nicht berücksichtigt. Der Zuschuss wird zu den üblichen Entgeltterminen ausgezahlt.

3. So beantragst du Mutterschaftsgeld

  • Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin von Ärztin, Arzt oder Hebamme erhalten.
  • Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
  • Arbeitgeber über Beginn der Schutzfrist informieren und benötigte Unterlagen einreichen.
  • Nach der Geburt die Geburtsbescheinigung an die Krankenkasse übermitteln.
  • Bei abweichendem Geburtstermin die endgültige Dauer prüfen.

Viele Krankenkassen bieten einen Online-Antrag. Die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin solltest du nicht zu früh ausstellen lassen; deine Kasse nennt dir den passenden Zeitpunkt.

4. Privat oder familienversichert

Wer privat krankenversichert oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert ist, erhält in der Regel kein Mutterschaftsgeld von einer gesetzlichen Krankenkasse. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt stattdessen das Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig bis zu 210 Euro.

Ein Arbeitgeberzuschuss kann trotzdem bestehen. Entscheidend sind Beschäftigungsstatus, Versicherungsart und der Verdienstausfall während der Schutzfristen. Prüft die Kombination individuell.

5. Neuer Mutterschutz während laufender Elternzeit

Arbeitest du während der Elternzeit für ein älteres Kind in Teilzeit, werden Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss aus diesem Teilzeiteinkommen berechnet. Ohne Teilzeitarbeit besteht während der fortlaufenden Elternzeit grundsätzlich kein Arbeitgeberzuschuss.

Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der neuen Mutterschutzfristen ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden. Dann lebt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis für die Berechnung des Zuschusses wieder auf. Informiert den Arbeitgeber rechtzeitig.

Passend dazu

Wie sich Schutzfristen und anschließende Familienzeit auf freie Tage auswirken, liest du im Ratgeber Urlaubsanspruch in der Elternzeit.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse meinen vollen Nettolohn?

Nein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Bei Arbeitnehmerinnen gleicht der Arbeitgeberzuschuss die Differenz zum maßgeblichen durchschnittlichen Netto grundsätzlich aus.

Ist Mutterschaftsgeld steuerfrei?

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind grundsätzlich steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und können dadurch den Steuersatz für anderes Einkommen beeinflussen.

Was bekommen privat Versicherte?

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig bis zu 210 Euro. Zusätzlich kann ein Arbeitgeberzuschuss bestehen. Entscheidend ist der konkrete Versicherungs- und Beschäftigungsstatus.

Quellen & Stand

Fachlich aktualisiert am 09.08.2026. Offizielle Grundlagen: Familienportal: Mutterschaftsleistungen, Familienportal: Arbeitgeberzuschuss und § 19 MuSchG.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.


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