In diesem Guide
Der Bemessungszeitraum entscheidet, welches Einkommen die Elterngeldstelle verwendet. Bei Angestellten sind es meist zwölf Kalendermonate, bei Selbstständigen ein Steuerjahr. Ausklammerungsmonate können den Zeitraum weiter nach hinten verschieben.
Die zwölf Monate für Angestellte
Für nichtselbstständige Einkünfte zählen grundsätzlich die zwölf Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt. Der Geburtsmonat selbst gehört nicht dazu. Bei Geburt am 18. Oktober 2026 wäre der Grundzeitraum Oktober 2025 bis September 2026.
Die Elterngeldstelle bildet aus dem laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohn ein eigenes Elterngeld-Netto. Sonstige Bezüge wie viele Bonus- oder Weihnachtsgeldzahlungen bleiben regelmäßig außen vor.
Wann Monate ausgeklammert werden
Nach § 2b Abs. 1 BEEG bleiben bestimmte Monate unberücksichtigt und werden durch weiter zurückliegende Monate ersetzt. Jeder ausgeklammerte Monat schiebt den Beginn entsprechend zurück.
- Elterngeldbezug für ein älteres Kind in gesetzlich erfassten Monaten
- Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld für ein älteres Kind
- Einkommensverlust wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung
- gesetzlich erfasster Wehr- oder Zivildienst
Auf die Ausklammerung kann in bestimmten Fällen verzichtet werden. Das ist nur sinnvoll, wenn der sonst auszuklammernde Monat günstiger war. Vergleicht deshalb beide Monatsreihen.
Selbstständige und Mischeinkünfte
Bei Selbstständigen gilt grundsätzlich der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Bei Mischeinkünften wird auch der Arbeitslohn nach diesem Zeitraum bemessen.
Eine Ausnahme kann beantragt werden, wenn selbstständige Einkünfte sowohl im Jahr vor der Geburt als auch im Geburtsjahr vor dem Geburtsmonat durchschnittlich unter 35 Euro monatlich lagen. Dann kann wieder die Regel für Nichtselbstständige gelten.
So prüfst du deinen Zeitraum
- Voraussichtlichen und später tatsächlichen Geburtsmonat notieren.
- Erwerbsarten in den relevanten Jahren vollständig erfassen.
- Monate mit Mutterschutz, älterem Elterngeld oder schwangerschaftsbedingter Krankheit markieren.
- Ersatzmonate weiter zurück ergänzen.
- Laufende Einkünfte und sonstige Bezüge trennen.
- Bei zweitem Kind beide Varianten und Geschwisterbonus prüfen.
Nicht nur zwölf Gehaltsabrechnungen hochladen
Erklärt Ausklammerungsgründe und legt passende Nachweise bei. Die Elterngeldstelle kann nur berücksichtigen, was aus Antrag und Unterlagen erkennbar ist.
Eine erste Größenordnung liefert der Elterngeldrechner. Die App führt die Monatslogik durch den Antrag; komplexe Mischfälle gehören in die persönliche Beratung.
Häufige Fragen
Zählt der Geburtsmonat?
Nein. Bei Angestellten endet der Grundzeitraum mit dem Kalendermonat vor dem Geburtsmonat.
Werden Monate ohne Einkommen automatisch übersprungen?
Nein. Nur die gesetzlich genannten Ausklammerungsgründe verschieben den Zeitraum.
Was gilt bei einem kleinen Nebenjob?
Ein selbstständiger Nebenverdienst kann zu Mischeinkünften führen. Für durchschnittlich unter 35 Euro monatlich gibt es unter weiteren Voraussetzungen eine Antragsausnahme.
Quellen & Stand
Fachlich geprüft am 10.08.2026. Grundlagen sind § 2b BEEG und die amtlichen Hinweise des Familienportals.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle anhand des Einzelfalls.
