In diesem Guide
Beim zweiten Kind startet die Rechnung neu, aber nicht zwingend bei null. Maßgeblich sind der neue Bemessungszeitraum, mögliche Ausklammerungsmonate und der Geschwisterbonus. Mit einer sauberen Zeitachse siehst du früh, welche Einkommensmonate zählen und wo der Geburtenabstand deine Höhe tatsächlich verändert.
1. Warum das Elterngeld für Kind 2 neu berechnet wird
Auch beim zweiten oder weiteren Kind ersetzt Elterngeld einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Deshalb schaut die Elterngeldstelle erneut auf das Einkommen vor dieser Geburt. Wer zwischen den Kindern länger ohne Erwerbseinkommen war, kann dadurch zunächst einen niedrigeren Durchschnitt erwarten. Genau hier werden die Ausklammerungsregeln wichtig.
Die Höhe des ersten Elterngeldes wird nicht einfach fortgeschrieben. Auch ein früherer Höchstbetrag garantiert keinen Höchstbetrag beim nächsten Kind. Umgekehrt können übersprungene Monate dazu führen, dass frühere Einkommensmonate in den neuen Bemessungszeitraum rutschen.
2. Welcher Bemessungszeitraum zählt?
Bei Angestellten
Für nicht selbstständig Beschäftigte zählen grundsätzlich zwölf Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt. Bei der gebärenden Person wird praktisch häufig vom Beginn der Mutterschutzfrist zurückgerechnet. Monate, die das Gesetz ausnimmt, werden übersprungen und durch weiter zurückliegende Monate ersetzt.
Bei Selbstständigen
Bei Selbstständigen ist normalerweise der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt maßgeblich, meist ein Kalenderjahr. Liegen dort Ausklammerungsgründe vor, kann auf Antrag ein früherer Veranlagungszeitraum herangezogen werden.
Warum der Geburtenabstand zählt
Je mehr Monate zwischen den Geburten liegen, desto eher können Monate mit Teilzeit, Elternzeit ohne Einkommen oder einem neuen Gehalt in den Bemessungszeitraum rutschen. Ein kurzer Abstand ist deshalb oft günstig, aber die konkrete Wirkung hängt von den exakten Kalendermonaten ab.
3. Welche Monate können übersprungen werden?
Bei Angestellten bleiben bestimmte Kalendermonate bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums grundsätzlich unberücksichtigt. Dazu gehören insbesondere:
- Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Kind in dem gesetzlich geschützten Zeitraum,
- Monate mit Mutterschutz oder bestimmten Mutterschaftsleistungen,
- Monate mit geringerem Einkommen wegen einer maßgeblich schwangerschaftsbedingten Erkrankung.
Das Überspringen bedeutet nicht, dass diese Monate einfach als null Euro zählen. Stattdessen verschiebt sich der Zwölf-Monats-Zeitraum weiter nach hinten, bis zwölf berücksichtigungsfähige Monate zusammenkommen. Bei Angestellten erfolgt das in typischen Fällen automatisch; du solltest den Bescheid trotzdem anhand deiner Zeitachse prüfen. Auf die Ausklammerung kann in bestimmten Fällen verzichtet werden, wenn die betroffenen Monate für dich günstiger sind.
Normale Elternzeit ohne Elterngeld, eine freiwillige Arbeitszeitreduzierung oder andere Monate ohne steuerpflichtiges Erwerbseinkommen werden nicht allein deshalb übersprungen. Sie können mit null oder geringerem Einkommen in die Berechnung eingehen.
4. Geschwisterbonus: Wann du mehr bekommst
Lebt ein weiteres kleines Kind in deinem Haushalt, kann sich das Elterngeld für das jüngere Kind erhöhen. Der Bonus beträgt 10 Prozent des errechneten Elterngeldes, mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld beziehungsweise 37,50 Euro beim ElterngeldPlus.
| Familiensituation | Voraussetzung |
|---|---|
| Ein älteres Geschwisterkind | noch keine 3 Jahre alt |
| Mindestens zwei ältere Geschwister | beide noch keine 6 Jahre alt |
| Geschwisterkind mit Behinderung | noch keine 14 Jahre alt; weitere Voraussetzungen beachten |
Der Bonus endet mit dem Lebensmonat, in dem die Altersvoraussetzung wegfällt. Dadurch kann sich dein Zahlbetrag während des Bezugs ändern. Beim Basiselterngeld steigen mit dem Geschwisterbonus auch Mindest- und Höchstbetrag auf 375 beziehungsweise 1.980 Euro; beim ElterngeldPlus auf 187,50 beziehungsweise 990 Euro.
5. Wenn für beide Kinder gleichzeitig Elterngeld läuft
Kommt das zweite Kind, während für das erste noch Elterngeld läuft, entstehen grundsätzlich zwei Ansprüche, einer je Kind. Das Elterngeld für das ältere Kind wird jedoch auf den Anspruch für das jüngere angerechnet. Für das jüngere Kind bleiben mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus; zusätzlich kann der Geschwisterbonus hinzukommen.
Mutterschaftsleistungen für das zweite Kind können ebenfalls mit laufendem Elterngeld zusammentreffen. Lass den Wechsel rund um Mutterschutzbeginn und Geburt individuell berechnen, bevor du Bezugsmonate des ersten Kindes änderst.
6. Besonderheiten für Selbstständige und Mischeinkünfte
Wer im maßgeblichen Zeitraum selbstständige Einkünfte hatte, fällt häufig insgesamt in die Regeln für Selbstständige, auch neben einer Anstellung. Dann zählt regelmäßig ein steuerlicher Veranlagungszeitraum statt zwölf einzelner Kalendermonate. Eine Verschiebung wegen Elterngeld, Mutterschutz oder schwangerschaftsbedingter Erkrankung muss bei Selbstständigen grundsätzlich beantragt werden.
Bei sehr geringen selbstständigen Nebeneinkünften kann auf Antrag eine Ausnahme greifen. Die gesetzliche Grenze liegt unter bestimmten Voraussetzungen bei durchschnittlich weniger als 35 Euro im Kalendermonat. Prüft solche Mischeinkünfte früh, weil schon kleine Beträge den Bemessungszeitraum verändern können.
7. Planungs-Checkliste für Kind 2
- Voraussichtlichen Geburtstermin und Mutterschutzbeginn notieren.
- Zwölf Monate beziehungsweise das maßgebliche Steuerjahr auf einer Zeitachse markieren.
- Elterngeldmonate für Kind 1, Mutterschutz und schwangerschaftsbedingte Ausfälle kennzeichnen.
- Prüfen, welche Monate übersprungen werden und welche älteren Einkommensmonate nachrücken.
- Teilzeit- und Einkommensänderungen zwischen den Geburten berücksichtigen.
- Geschwisterbonus samt möglichem Endmonat einplanen.
- Bei Selbstständigkeit oder Mischeinkünften die Verschiebung ausdrücklich prüfen und beantragen.
Häufige Fragen
Bekomme ich beim zweiten Kind automatisch denselben Betrag?
Nein. Es wird neu gerechnet. Durch Ausklammerungsmonate kann zwar teilweise dasselbe frühere Einkommen maßgeblich werden, garantiert ist das aber nicht.
Wird Elternzeit ohne Elterngeld übersprungen?
Allein die Elternzeit ist kein Ausklammerungsgrund. Monate ohne Erwerbseinkommen können deshalb mit null Euro in die Berechnung eingehen, wenn kein anderer gesetzlicher Ausklammerungsgrund vorliegt.
Wie lange gibt es den Geschwisterbonus?
Bis zu dem Lebensmonat, in dem die jeweilige Altersgrenze des älteren Kindes erreicht wird. Danach fällt der Bonus weg.
Quellen & Stand
Fachlich geprüft am 08.08.2026. Offizielle Grundlagen: Familienportal: Geschwisterbonus und weiteres Kind, § 2a BEEG und § 2b BEEG.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich entscheidet deine Elterngeldstelle.
