Kostenlos · unverbindlich · drei Fragen

Steht dir Kinderzuschlag zu?

Bis zu 297 € im Monat je Kind, zusätzlich zum Kindergeld. Gerechnet wird nach § 6a BKGG, mit derselben Wohnkostentabelle und denselben Freibeträgen, nach denen die Familienkasse später den Bescheid schreibt.

Schritt 1 von 3Wer lebt im Haushalt?
Erziehst du allein oder zu zweit?
Alleinerziehend heißt: allein für Pflege und Erziehung zuständig. Lebt ein*e neue*r Partner*in mit im Haushalt, zählt „zu zweit", auch ohne Trauschein.
Für wie viele Kinder gibt es Kindergeld?
Nur unverheiratete Kinder unter 25, die im Haushalt leben. Bei mehr als sechs Kindern hilft die Familienkasse weiter.
Wie alt sind sie?
Das Alter entscheidet über den Regelbedarf und bei Alleinerziehenden über den Mehrbedarf, der den Anspruch erhöht.

Was diese Zahl ist, und was nicht

Wir rechnen. Entschieden wird bei der Familienkasse.

Elterngeld Buddy ist keine Behörde und gibt keine Auskunft mit rechtlicher Wirkung. Unser Rechner bildet die Regeln des § 6a BKGG nach, arbeitet aber mit den Pauschalen des Gesetzes statt mit deinen Nachweisen, und er kann kein Wohngeld schätzen. Verbindlich rechnet allein die Familienkasse.

01

Amtlich vorprüfen

Der KiZ-Lotse der Bundesagentur für Arbeit fragt dasselbe ab und sagt dir, ob sich ein Antrag lohnt. Er dauert wenige Minuten und ist die amtliche Fassung dieses Rechners.

Zum KiZ-Lotsen →

02

Antrag stellen

Der Kinderzuschlag kommt nicht mit dem Kindergeld mit. Er braucht einen eigenen Antrag bei der Familienkasse, online oder auf Papier. Er wirkt ab dem Monat, in dem du ihn stellst.

Zur Familienkasse →

03

Regeln nachlesen

Das Familienportal des Bundes erklärt Voraussetzungen und Höhe in Alltagssprache. Wer es genau wissen will, findet den Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.

Zum Familienportal →

Und noch ein Hinweis, der bares Geld wert sein kann: Wenn dieser Rechner „Bürgergeld statt Kinderzuschlag“ sagt, ist das noch nicht das letzte Wort. Bei der Prüfung zählt auch Wohngeld mit, notfalls in der Höhe, in der es voraussichtlich bewilligt würde. Wie hoch das ausfällt, hängt an Mietstufe und Wohnort und lässt sich hier nicht schätzen. Der Weg über den amtlichen Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums und dann zum KiZ-Lotsen lohnt sich in diesem Fall.

Mehr als der Monatsbetrag

Was mit dem Kinderzuschlag dazukommt.

Wer Kinderzuschlag bekommt, hat automatisch Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Über ein Jahr gerechnet sind sie für viele Familien mehr wert als der Zuschlag selbst. Beantragt werden sie aber bei der Kommune, nicht bei der Familienkasse.

  • Mittagessen kostenfrei
    In Kita, Schule, Hort und Tagespflege, ohne Eigenanteil.
  • Schulbedarf
    130 € im ersten und 65 € im zweiten Schulhalbjahr, je Kind.
  • Ausflüge, Klassenfahrten, Lernförderung
    In voller Höhe, dazu die Schülerbeförderung.
  • 15 € im Monat für Verein oder Musikschule
    Für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
  • Kita-Gebühren
    Auf Antrag entfallen sie.

Wenn Elterngeld im Spiel ist

Der 300-Euro-Freibetrag gilt hier nicht wie sonst.

Beim Kinderzuschlag bleibt Elterngeld nur anrechnungsfrei, soweit vor der Geburt Einkommen aus Erwerbstätigkeit da war, höchstens 300 €, bei Elterngeld Plus 150 € (§ 10 Abs. 5 BEEG). Der Rest zählt voll als Einkommen. Für die Mindesteinkommensgrenze von 900 € beziehungsweise 600 € zählt es dagegen komplett mit: Das Elterngeld kann die Eintrittskarte sein.

Elterngeld im Überblick: Der große Guide →

Häufige Fragen

Was Eltern zum Kinderzuschlag am häufigsten fragen.

Bekomme ich den Kinderzuschlag automatisch zum Kindergeld?

Nein. Er braucht einen eigenen Antrag bei der Familienkasse und wirkt erst ab dem Monat, in dem du ihn stellst; rückwirkend gibt es ihn nicht. Das ist der häufigste Grund, warum Familien ihn nicht bekommen, obwohl er ihnen zusteht.

Bekomme ich wirklich 297 € pro Kind?

297 € sind die Obergrenze, nicht der Regelfall. Den vollen Betrag bekommt nur, wer mit seinem Einkommen genau den eigenen Bedarf deckt und keinen Euro darüber. Von jedem Euro Lohn darüber gehen 45 Cent ab, von Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Rente sogar der ganze Euro.

Ich bekomme Bürgergeld: Lohnt sich der Antrag trotzdem?

Meist nicht: Der Kinderzuschlag soll den Bürgergeldbezug ersetzen, nicht ergänzen. Er ist ausgeschlossen, wenn der Haushalt auch mit ihm auf Grundsicherung angewiesen wäre. Und wer gleichzeitig Bürgergeld beantragt, schließt sich vom erweiterten Zugang aus, mit dem eine Lücke von bis zu 100 € überbrückt werden kann.

Ich bin in Elternzeit. Zählt das Elterngeld gegen mich?

Beides. Für die Mindesteinkommensgrenze von 900 € beziehungsweise 600 € zählt es in voller Höhe mit, es kann also die Eintrittskarte sein. Bei der Höhe bleiben aber nur bis zu 300 € anrechnungsfrei, und das auch nur, wenn vor der Geburt Einkommen aus Erwerbstätigkeit da war; bei Elterngeld Plus sind es 150 € (§ 10 Abs. 5 BEEG).

Warum fragt der Rechner nach der Miete?

Weil sie über den Anspruch mehr entscheidet als das Gehalt. Ein Teil der Warmmiete zählt zum Bedarf der Eltern, und je höher dieser Bedarf, desto später fängt die Anrechnung an. Bei einem Elternpaar mit zwei Kindern sind das 71 Prozent der Warmmiete; die Aufteilung folgt einer festen Tabelle der Familienkasse, nicht den Kopfteilen.

Welches Einkommen ist gemeint: das von diesem Monat?

Der Durchschnitt der sechs Monate vor dem Antrag. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit. Wer gerade erst in Elternzeit gegangen ist, hat also noch hohe Monate im Zeitraum: Ein Antrag ein paar Monate später kann deutlich mehr bringen. Bewilligt wird dann jeweils für sechs Monate.

Wir haben Erspartes. Ist der Anspruch damit weg?

Erst über 40.000 € für die antragstellende Person plus 15.000 € für jedes weitere Familienmitglied. Ein Paar mit zwei Kindern hat also 85.000 € frei. Das ist deutlich großzügiger als beim Bürgergeld.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Wir sind keine Behörde und geben keine Auskunft mit rechtlicher Wirkung. Unser Rechner nutzt die Pauschalen des Gesetzes statt deiner Nachweise und kann kein Wohngeld schätzen; beides kann das Ergebnis in beide Richtungen verschieben. Für einen amtlichen Vorabcheck gibt es den KiZ-Lotsen, entschieden wird von der Familienkasse.

Bereit für den ersten Schritt?

Finde heraus, was dir zusteht.

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