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Warum sich der Partnerschaftsbonus lohnt

Zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil: So funktioniert der Partnerschaftsbonus mit 24 bis 32 Wochenstunden.

Eltern planen gemeinsam ihre Teilzeitmonate für den Partnerschaftsbonus

In diesem Guide

  1. Was der Partnerschaftsbonus bringt
  2. Die Voraussetzungen im Überblick
  3. Unterschied zu Partnermonaten
  4. Arbeitszeit nach Lebensmonaten planen
  5. Was passiert bei Abweichungen

Der Partnerschaftsbonus belohnt eine Phase, in der beide Eltern gleichzeitig Familie und Teilzeit teilen. Er bringt jedem Elternteil zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide die Stundengrenzen einhalten.

1. Was der Partnerschaftsbonus bringt

Beide Eltern können jeweils zwei bis vier weitere Monate ElterngeldPlus erhalten. Die Monate müssen unmittelbar aufeinanderfolgen, beide beziehen den Bonus gleichzeitig und arbeiten im Durchschnitt zwischen 24 und 32 Wochenstunden.

Der monatliche Zahlbetrag wird wie ElterngeldPlus berechnet und liegt grundsätzlich zwischen 150 und 900 Euro pro Elternteil. Entscheidend ist der Einkommensunterschied vor und nach der Geburt.

2. Die Voraussetzungen im Überblick

  • Beide Eltern beziehen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig.
  • Der Bonus läuft zwei, drei oder vier aufeinanderfolgende Lebensmonate.
  • Jeder Elternteil arbeitet im jeweiligen Lebensmonat durchschnittlich mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden.
  • Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt und wird selbst betreut.
  • Tatsächliche Arbeitszeit und Einkommen werden nachgewiesen.

Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus ebenfalls erhalten, wenn sie die Voraussetzungen allein erfüllen und steuerrechtlich als alleinerziehend gelten beziehungsweise die gesetzlichen Sondervoraussetzungen erfüllen.

3. Unterschied zu Partnermonaten

Die zwei klassischen Partnermonate erweitern den gemeinsamen möglichen Basiselterngeldbezug von zwölf auf 14 Monate, wenn beide Eltern Erwerbseinkommen verlieren. Der Partnerschaftsbonus kommt zusätzlich dazu und ist an gleichzeitige Teilzeit beider Eltern gebunden.

Nicht verwechseln

Partnermonate erfordern keine 24 bis 32 Wochenstunden. Beim Partnerschaftsbonus ist genau dieses Stundenfenster der Kern der Regelung.

4. Arbeitszeit nach Lebensmonaten planen

Elterngeldmonate sind Lebensmonate des Kindes. Ein Bonusmonat kann daher mitten im Kalendermonat beginnen. Lass dir vom Arbeitgeber Arbeitszeit und Verteilung so bestätigen, dass der Durchschnitt für jeden betroffenen Lebensmonat nachvollziehbar ist.

  • Lebensmonate mit konkreten Start- und Enddaten notieren.
  • Urlaub, Feiertage, Überstunden und schwankende Schichten mitdenken.
  • Teilzeitvereinbarungen beider Eltern auf denselben Bonuszeitraum abstimmen.
  • Einkommensprognose realistisch angeben und Änderungen sofort melden.

5. Was passiert bei Abweichungen

Wird die Stundengrenze in einem Bonusmonat nicht eingehalten, entfällt der Bonus grundsätzlich für diesen betroffenen Lebensmonat. Andere Bonusmonate bleiben nach aktueller Rechtslage erhalten, wenn dort alle Voraussetzungen erfüllt waren.

Meldet Änderungen wie Mehrarbeit, Arbeitsausfall oder einen Arbeitgeberwechsel frühzeitig der Elterngeldstelle. Eine vorläufige Bewilligung wird nach dem Bezugszeitraum anhand der tatsächlichen Nachweise überprüft.

Bonus und Zuverdienst durchrechnen

Die Grundlagen erklärt unser großer Elterngeld-Guide. Wie Einkommen während des Bezugs wirkt, liest du im Ratgeber Zuverdienst beim Elterngeld. Mit der Elterngeld-Buddy-App kannst du die Aufteilung anschließend in den Antrag übernehmen.

Häufige Fragen

Müssen wir vier Bonusmonate nehmen?

Nein. Es können zwei, drei oder vier unmittelbar aufeinanderfolgende Monate sein. Beide Eltern müssen denselben Zeitraum nutzen.

Zählen 24 bis 32 Stunden pro Woche oder pro Monat?

Das Gesetz stellt auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit im jeweiligen Lebensmonat ab. Deshalb müssen Kalender- und Lebensmonate sauber auseinandergehalten werden.

Müssen wir alles zurückzahlen, wenn ein Monat nicht passt?

Nach der geltenden Regelung entfällt der Bonus grundsätzlich nur für den Lebensmonat, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Prüft den Bescheid und die tatsächlichen Arbeitszeitnachweise.

Quellen & Stand

Fachlich aktualisiert am 09.08.2026. Offizielle Grundlagen: Familienportal: Partnerschaftsbonus und § 4b BEEG.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.


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