,

Elternzeit im Überblick: Anspruch, Dauer und Anmeldung

Bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind: Wer Anspruch hat, welche Fristen gelten und wie du Elternzeit und Elterngeld gut aufeinander abstimmst.

Eltern planen gemeinsam ihre Elternzeit, während das Baby spielt

In diesem Guide

  1. Wer Elternzeit nehmen kann
  2. Dauer und Aufteilung
  3. Fristen und Bindungszeitraum
  4. Arbeiten und Kündigungsschutz
  5. Rückkehr und Änderungen

Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitsverhältnis, Elterngeld eine staatliche Geldleistung. Beides kann zusammenpassen, muss aber getrennt geplant und bei unterschiedlichen Stellen geregelt werden.

1. Wer Elternzeit nehmen kann

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Elternzeit verlangen, wenn sie mit dem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen und währenddessen nicht mehr als 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten. Das gilt grundsätzlich auch bei Teilzeit, Minijob und befristeter Beschäftigung.

Selbstständige haben keine Elternzeit im arbeitsrechtlichen Sinn, weil kein Arbeitgeber sie freistellen muss. Elterngeld können sie bei erfüllten Voraussetzungen trotzdem erhalten.

2. Dauer und Aufteilung

Jedem Elternteil stehen pro Kind bis zu drei Jahre Elternzeit zu. Bis zu 24 Monate davon können zwischen dem dritten Geburtstag und dem Tag vor dem achten Geburtstag liegen. Eltern können gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen.

Die Elternzeit kann grundsätzlich auf drei Zeitabschnitte verteilt werden. Für einen weiteren Abschnitt brauchst du die Zustimmung des Arbeitgebers. Ein dritter Abschnitt nach dem dritten Geburtstag kann unter engen gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt werden.

3. Fristen und Bindungszeitraum

  • Bis zum dritten Geburtstag: grundsätzlich sieben Wochen vor Beginn in Textform anmelden.
  • Zwischen drittem und achtem Geburtstag: grundsätzlich 13 Wochen vor Beginn anmelden.
  • Bei Elternzeit vor dem dritten Geburtstag gleichzeitig festlegen, welche Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre genommen werden.
  • Beginn und Ende eindeutig mit Datum oder nachvollziehbarem Bezug zur Geburt benennen.

Lebensmonate beachten

Wenn du parallel Elterngeld beziehst, richte die Elternzeit möglichst nach den Lebensmonaten des Kindes aus. Elterngeld wird nicht nach Kalendermonaten gezahlt.

4. Arbeiten und Kündigungsschutz

Während der Elternzeit sind bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit auf 15 bis 32 Wochenstunden für mindestens zwei Monate. Eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit braucht die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers.

Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung, frühestens jedoch acht Wochen vor einer Elternzeit vor dem dritten Geburtstag beziehungsweise 14 Wochen vor einer späteren Elternzeit. Kündigungen sind nur in besonderen Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

5. Rückkehr und Änderungen

Nach der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis mit der vorher vereinbarten Stundenzahl wieder auf. Ein Anspruch auf exakt denselben Schreibtisch besteht nicht immer; eine andere, arbeitsvertraglich gleichwertige Tätigkeit kann zulässig sein.

Eine angemeldete Elternzeit lässt sich grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängern oder vorzeitig beenden. Gesetzliche Ausnahmen gibt es etwa für Mutterschutzfristen bei einer weiteren Schwangerschaft oder besondere Härtefälle.

Elternzeit und Elterngeld zusammen planen

Lest ergänzend unseren großen Elterngeld-Guide und den Ratgeber zur Teilzeit in der Elternzeit. Die Elterngeld-Buddy-App begleitet dich durch die Antragsschritte.

Häufige Fragen

Bekomme ich während der Elternzeit automatisch Elterngeld?

Nein. Elternzeit und Elterngeld sind getrennte Ansprüche. Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden und deckt oft nur einen Teil der Elternzeit ab.

Können beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen?

Ja. Jedem Elternteil steht ein eigener Anspruch zu. Prüft aber, wie sich parallele Auszeiten finanziell auswirken und welche Elterngeldmonate gleichzeitig genutzt werden dürfen.

Kann mein Arbeitgeber Elternzeit ablehnen?

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Fristen eingehalten, besteht ein Anspruch. Anders kann es bei einzelnen späten Abschnitten oder bei gewünschten Änderungen einer bereits festgelegten Elternzeit sein.

Quellen & Stand

Fachlich aktualisiert am 09.08.2026. Offizielle Grundlagen: Familienportal: Elternzeit, § 15 BEEG, § 16 BEEG und § 18 BEEG.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.


Bereit für den ersten Schritt?

Finde heraus, was dir zusteht.

Buddy-Post

Die wichtigsten Updates direkt ins Postfach.

* Abmeldung jederzeit mit einem Klick, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.