In diesem Guide
Der Koalitionsvertrag formuliert Ziele, ändert aber noch kein Gesetz. CDU, CSU und SPD wollen Elterngeld und Unterstützung nach der Geburt weiterentwickeln. Für deine konkrete Planung zählt trotzdem ausschließlich die aktuell geltende Fassung des BEEG.
1. Was im Koalitionsvertrag steht
Im Koalitionsvertrag 2025 kündigen CDU, CSU und SPD an, die Einkommensgrenze sowie Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes spürbar anzuheben. Konkrete neue Eurobeträge oder ein verbindlicher Zeitpunkt stehen dort nicht.
- Einkommensgrenze beim Elterngeld anheben.
- Mindest- und Höchstbetrag spürbar erhöhen.
- Rechte von Pflegeeltern stärken und für sie Elterngeld einführen.
- Partnerschaftlichkeit nach der Geburt stärker unterstützen.
2. Was am 9. August 2026 tatsächlich gilt
Solange der Bundestag keine Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen hat und diese in Kraft getreten ist, bleiben die bisherigen Regeln maßgeblich. Für ab April 2025 geborene Kinder liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Basiselterngeld beträgt weiterhin mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro pro Monat.
Wichtig für deine Planung
Plane Anträge nicht mit angekündigten höheren Beträgen. Maßgeblich sind Geburtstag, gültige Rechtslage und der spätere Bescheid deiner Elterngeldstelle.
3. Geplantes Elterngeld für Pflegeeltern
Pflegeeltern erhalten nach dem geltenden BEEG nicht automatisch Elterngeld wie leibliche oder Adoptiveltern. Die Koalition will eine neue Leistung schaffen. Dafür müssen Anspruch, Dauer, Verhältnis zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Finanzierung noch gesetzlich geregelt werden.
Bis zu einer solchen Neuregelung sollten Pflegefamilien ihre bestehenden Ansprüche individuell mit Jugendamt, Arbeitgeber und Beratungsstellen klären.
4. Wie aus einem Plan geltendes Recht wird
Zwischen Koalitionsvertrag und Auszahlung liegen mehrere Schritte: Referenten- und Regierungsentwurf, Beratung im Bundestag, je nach Gesetz Beteiligung des Bundesrats, Verkündung und Inkrafttreten. Details können sich dabei deutlich verändern.
Seriös lässt sich eine Änderung erst einplanen, wenn der verabschiedete Gesetzestext, die Übergangsregelung und das Inkrafttretensdatum feststehen. Besonders wichtig ist meist, für welche Geburtstermine neue Regeln gelten.
5. Welche Punkte wir weiter beobachten
- Konkrete Höhe von Mindest- und Höchstbetrag.
- Neue Einkommensgrenze und mögliche Übergangsregel.
- Ausgestaltung eines Elterngeldes für Pflegeeltern.
- Änderungen bei Partnermonaten oder Partnerschaftsbonus.
- Zeitpunkt des Inkrafttretens und betroffene Geburtsjahrgänge.
Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald eine belastbare gesetzliche Grundlage vorliegt. Presseberichte und politische Arbeitspapiere werden dabei klar von beschlossenem Recht getrennt.
Geltende Regeln nachlesen
Für deine aktuelle Planung sind unsere Überblicke zu Elterngeld und Elternzeit maßgeblich. Politische Ankündigungen kennzeichnen wir davon getrennt.
Häufige Fragen
Ist ein höheres Elterngeld schon beschlossen?
Nein. Der Koalitionsvertrag enthält eine politische Absicht. Die aktuell im BEEG festgelegten Mindest- und Höchstbeträge gelten weiter, bis ein Änderungsgesetz in Kraft tritt.
Kann ich mit einer höheren Einkommensgrenze rechnen?
Für einen Antrag solltest du das nicht voraussetzen. Entscheidend ist die Grenze, die für den Geburtstag deines Kindes gesetzlich gilt.
Ändert der Koalitionsvertrag meine bereits bewilligten Monate?
Nein. Ein Koalitionsvertrag wirkt nicht unmittelbar auf Bewilligungsbescheide. Erst ein Gesetz mit konkreten Übergangsregeln könnte künftige Fälle verändern.
Quellen & Stand
Fachlich aktualisiert am 09.08.2026. Offizielle Grundlagen: Koalitionsvertrag 2025, geltendes BEEG und Destatis: geltende Elterngeldbeträge und Einkommensgrenze.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.
