In diesem Guide
Arbeiten während der Elternzeit ist bis zu durchschnittlich 32 Wochenstunden möglich. Ob du einen Anspruch auf Teilzeit hast, welche Frist für den Antrag gilt und wie das Einkommen dein Elterngeld verändert, sind jedoch drei getrennte Fragen. Dieser Guide führt sie in der richtigen Reihenfolge zusammen.
1. Wie viel du arbeiten darfst
Für Kinder, die ab September 2021 geboren wurden, darfst du während der Elternzeit im Durchschnitt des Monats höchstens 32 Wochenstunden erwerbstätig sein. Einzelne Wochen können abweichen, solange der zulässige Monatsdurchschnitt eingehalten wird.
Wer schon vor der Elternzeit höchstens 32 Stunden gearbeitet hat, kann die bisherige Teilzeit grundsätzlich fortsetzen. Teile deinem Arbeitgeber am besten bereits mit der Elternzeitanmeldung mit, ab wann du wieder arbeiten willst.
2. Wann ein Anspruch auf Verringerung besteht
- Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
- Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Personen; Auszubildende zählen nicht mit.
- Die Teilzeit soll mindestens zwei Monate dauern.
- Geplant sind mindestens 15 und höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt.
- Es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen.
Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt, kannst du Teilzeit trotzdem einvernehmlich vereinbaren. Der gesetzliche Anspruch und eine freiwillige Vereinbarung sind zwei verschiedene Wege.
3. Antrag, Fristen und Reaktion des Arbeitgebers
Beantragt Beginn und Umfang in Textform: sieben Wochen vorher für Teilzeit bis zum dritten Geburtstag, 13 Wochen vorher für spätere Zeiträume. Die gewünschte Verteilung auf Wochentage und Uhrzeiten solltest du ebenfalls konkret benennen.
Lehnt der Arbeitgeber nicht rechtzeitig in Textform ab, kann die Zustimmung nach den gesetzlichen Regeln als erteilt gelten. Die Ablehnungsfrist beträgt bei früher Elternzeit grundsätzlich vier Wochen und bei später Elternzeit acht Wochen.
Planungssicherheit schaffen
Stellt den Teilzeitantrag möglichst zusammen mit der Elternzeitanmeldung oder macht die Elternzeit von einer Teilzeitvereinbarung abhängig. Nennt gewünschten Beginn, Wochenstunden und Verteilung in Textform. Als Orientierung stellt das Familienportal ein offizielles Muster zur Elternzeit bereit; deine konkrete Teilzeitvereinbarung sollte trotzdem zu deinem Fall passen.
4. Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständig
Auch eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit ist bis zur Stundengrenze möglich, braucht aber die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers. Dieser darf nur innerhalb von vier Wochen und aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Beschreibt die geplante Tätigkeit ausreichend konkret und prüft Wettbewerbsverbote, Datenschutz sowie Sozialversicherung. Der besondere Kündigungsschutz der Elternzeit bezieht sich auf dein bisheriges Arbeitsverhältnis.
5. Auswirkung auf das Elterngeld
Einkommen während des Elterngeldbezugs wird bei der Berechnung berücksichtigt. Basiselterngeld ersetzt den Unterschied zwischen vor- und nachgeburtlichem Einkommen; ElterngeldPlus kann bei Teilzeit über einen längeren Zeitraum sinnvoll sein.
Meldet geplante und tatsächliche Einkünfte vollständig. Bei schwankenden Stunden oder Einkommen kann zunächst vorläufig bewilligt und später endgültig abgerechnet werden. Plant eine Rücklage für mögliche Rückforderungen.
Stunden und Einkommen gemeinsam planen
Unser Guide zum Zuverdienst beim Elterngeld zeigt die Berechnung mit Beispielen. Prüfe dein Szenario anschließend im Elterngeldrechner und ordne die Lebensmonate in der Elterngeld-Buddy-App.
Elternzeit als Ganzes planen
Fristen, Dauer, Kündigungsschutz und Rückkehr findest du gebündelt in unserem Ratgeber Elternzeit im Überblick. Die Varianten und Rechenlogik erklärt der große Elterngeld-Guide. Bei mehreren Einkommen oder wechselnden Teilzeitphasen kannst du deinen Plan in der persönlichen Beratung prüfen lassen.
Häufige Fragen
Darf ich in einer einzelnen Woche mehr als 32 Stunden arbeiten?
Maßgeblich ist der Durchschnitt des Monats. Trotzdem sollte die Arbeitszeitvereinbarung Schwankungen nachvollziehbar regeln und die Grenze im Monatsdurchschnitt sicher einhalten.
Kann der Arbeitgeber Teilzeit immer ablehnen?
Nein. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, braucht er dringende betriebliche Gründe und muss fristgerecht in Textform reagieren.
Gehe ich nach der Elternzeit automatisch in Vollzeit zurück?
Nach der Elternzeit gilt grundsätzlich wieder die zuvor vereinbarte Arbeitszeit. Willst du danach dauerhaft Teilzeit, brauchst du eine neue Vereinbarung oder einen Anspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Quellen & Stand
Fachlich aktualisiert am 10.08.2026. Offizielle Grundlagen: Familienportal: Teilzeit in der Elternzeit, das Muster zur Mitteilung der Elternzeit und § 15 BEEG.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.
